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Information zur aktuellen Bauordnung

sgroeschel

Liebe Gartenfreunde,

aus aktuellem Anlass möchte ich noch einmal alle Gartenfreunde auf die neue Bauordnung vom 18.07.2022 hinweisen und insbesondere ein paar Hinweise zur Notwendigkeit einer schriftlichen Bauanzeige vor der Errichtung baulicher Kleinanlagen geben.

Ein Bauantrag ist erforderlich bei der Errichtung von

  • Gartenlauben, max. 24 m² Grundfläche incl. überdachtem Freisitz,
  • Überdachungen incl. ganzjährig fest errichteter Pavillon, wenn Überdachung/Pavillon incl. der Laube eine max. Größe von 24 m² nicht überschreitet,
  • Terrassen, Gewächshäusern, Photovoltaikanlagen, Regenwasserzisternen und Gartenbrunnen.

Einen entsprechenden Bauantrag hält die Anlage E.1 der Bauordnung bereit. Dieser ist auch separat im Downloadbereich auf unserer Homepage zu finden.

Eine schriftliche Bauanzeige ist erforderlich bei folgenden Vorhaben:

  • Errichtung von der kleingärtnerischen Nutzung dienenden bauliche Kleinanlagen, wie zur dauerhaften Errichtung vorgesehene Rankhilfen, Frühbeete, Tomatendächer,
  • Errichtung von Gartenzäunen, befestigten Wegen, Hochbeeten, ortsfesten Kompostern,
  • Aufstellen von transportablen Badebecken, Spielgeräten, Trampolinen, saisonalen Partyzelten, Miniaturlandschaften, Biotopen,
  • Aufstellen von Gerätekisten, -schränken und -unterständen.

Eine schriftliche Bauanzeige sollte

  • das Datum der Bauanzeige und der geplanten Realisierung,
  • eine Beschreibung des Vorhabens unter Angabe der vorgesehenen Materialien
  • sowie einen Parzellenplan mit Angaben über Größe der geplanten baulichen Anlage mit Grenzabständen beinhalten.

Genauere Hinweise (Abstände, Maximalmaße etc.) bei o. g. Vorhaben sind der Anlage E.2 (Anzeige zur Errichtung baulicher Kleinanlagen) sowie der Anlage E.3 (Anzeige zur Errichtung transportabler Badebecken, saisonal aufgestellter Partyzelte, Kinderspielgeräte, Trampoline und Miniaturlandschaften (ganzjährig)) zu entnehmen.

Ich möchte alle Gartenfreunde mit entsprechenden Vorhaben darum bitten, sich diese beiden Anlagen genau durchzulesen und vor dem Beginn eine entsprechende schriftliche Bauanzeige zu stellen.

Der Gartenvorstand

Kommission Eigenleistung

Michael Berl